Abfallgebühren 2024

 

Ab dem ersten Januar treten die im Dezember über den Kreistag beschlossenen neuen Abfallsatzungen in Kraft. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

Die Gebühren für die Restabfallbehälter und die Papierabfuhr bleiben im neuen Kalkulationszeitraum unverändert. Neu sind die großen 360 l fassenden Behälter für Restmüll und Papier. Veränderungen ergeben sich bei der Grundgebühr und bei den Bioabfallbehältern. Diese Anpassungen sind vor allem notwendig, um tatsächliche Kostensteigerungen abzudecken. Insbesondere steigende Energiekosten sowie die Erweiterung der LKW-Maut um eine CO2- Komponente und die Bepreisung von CO2- Emissionen bei der Abfallbehandlung müssen über die Abfallgebühren abgefedert werden.

 

Die Gebühren im Einzelnen:

Grundgebühr                                               Gebühr Restabfallbehälter 

alt: Gebühr in

€ pro Monat

neu: Gebühr in

€ pro Monat

 

Behältergröße

Gebühr in

€ pro Monat

Gebühr in

 € pro Leerung

2,90

je Wohnung

3,65

je Wohnung

 

40 l

2,30

2,20

 

60 l

3,45

3,30

 

 

 

80 l

4,60

4,40

 

 

 

120 l

6,90

6,60

 

 

 

240 l

13,80

13,20

 

 

 

neu 360 l

20,70

19,80

                                                            

Gebühr Bioabfallbehälter

Behältergröße

alt: Gebühr in

€ pro Monat

neu: Gebühr in

 € pro Monat

80 l

4,20

5,00

120 l

6,30

7,50

240 l

12,60

15,00

240 l Sommerbiotonne

12,60

15,00

 

Gebühr Papier 

Behältergröße

Gebühr in

€ pro Monat

 

Papierbeistellung in

€ 120 Liter

120 l

0,60

 

0,60

240 l

1,20

 

 

neu 360 l

1,80

 

 

 

Neu ist auch die folgende Gebühr bei Anlieferung den Recyclinghöfen: künftig können Bagatellmengen bis zu 200 Liter Rest- und Sperrmüll schon für fünf Euro angeliefert werden.

 

Die Abfallbewirtschaftungs- und Abfallgebührensatzung sind im Downloadbereich der aws-Internnetseite unter aws-shg.de/satzungen.html und können auch hier heruntergeladen werden:

Abfallgebührensatzung

Abfallbewirtschaftungssatzung

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